Die Kältefolter

... im eisigen Winter.

Die Hände des Sklaven werden streng auf dem Rücken gefesselt. So gefesselt und splitternackt wird der Delinquent bei Minusgraden im Winter auf den Balkon gesperrt. z.B an einen Stuhl gefesselt. Schon nach 30 Sekunden ist das für die meisten Delinquenten kaum noch auszuhalten. Das Bewegen (um sich warm zu machen) ist bei Strafe(Zeitverlängerung) streng verboten. Ich stelle mir immer einen Stuhl vor die Balkontür und genieße das Schauspiel von drinnen bei einer warmen Tasse Tee. In Russischen Lagern sollen früher die Häftlinge so gefoltert worden sein.

Nach 1 Minute halten es die meisten meiner Sklaven nicht mehr aus und flehen um Gnade. Ich verurteile meine Delinquenten meistens zu 3 - 5 Minuten Kältefolter, weil es mir eine große Freude bereitet, bei den Qualen durch die geschlossene Balkontür bei einem heißen Tee zuzuschauen.

Besonders sadistische Freude bereitet es den Verurteilten nach Ablauf der Zeit für nur 1 Minute ins warme Zimmer zu holen und bevor er sich richtig aufwärmen konnte und noch am ganzen Körper zittert, wieder für 3 – 5 Minuten rauszuschicken.

Optional als Strafverschärfung: Es ist dem Straftäter verboten zu zittern. Beim kleinsten Anzeichen wird der Delinquent zur Strafe neu verurteilt und bei einem Folgetermin ausgepeitscht.